Vor dem Bauen informieren

Eine sichere Versorgung mit Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme durch uns - die Stadtwerke Meiningen - ist kein Zufall. Ständig überprüfen wir unser Leitungsnetz, dessen Leitungen nicht überbaut werden dürfen.
Foto: Chris Lofty / Adobe Stock
Unser Autor

Olivia

Bornfels

Expertin für Netzentwicklung

Eine sichere Versorgung mit Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme durch uns – die Stadtwerke Meiningen – ist kein Zufall. Ständig überprüfen wir unser Leitungsnetz. Gut zu wissen: Leitungen dürfen nicht einfach überbaut werden.

Die Schwierigkeiten für uns bei der Erstellung, Instandhaltung und Erneuerung von Netzanschlüssen liegen darin, dass Grundstücke immer kleiner werden, eine dichtere Bebauung aufweisen und immer mehr Gebäude ohne Kellergeschoss gebaut werden. Kurz: Es gibt weniger Platz und viele Gründe, den Geräteschuppen in die einzige noch freie Ecke des Grundstücks zu stellen. Doch darf er dort stehen? Die Antwort ist einfach: Nein, wenn dadurch Versorgungsleitungen überbaut werden.

Leitungen müssen frei zugänglich sein

Das technische Regelwerk gibt vor, dass Hausanschlussleitungen geradlinig, rechtwinklig und auf dem kürzesten Weg von der Straße zum Gebäude zu führen sind. Kommt es zu einer Störung, zum Beispiel durch einen Rohrbruch an einem Trinkwasserhausanschluss, müssen die Leitungen auf dem Grundstück zugänglich sein.

Deshalb dürfen die Leitungen nicht mit größeren Gebäuden, An- und Vorbauten, Wintergärten, Garagen, Containern, Carports, Teichen, Pools, Gartenhäusern, stahlbewehrten Betonplatten oder Müllboxen überbaut werden. Auch das Anpflanzen von Bäumen und großwüchsigen Sträuchern ist nicht erlaubt: Das Wurzelwerk kann die Leitungen über die Jahre beschädigen. Ganz verzichten müssen Hobbygärtner allerdings nicht. Bäume und Sträucher dürfen mit einem Mindestabstand von 2,5 Metern wachsen.

Lieber Vorsicht als Nachsicht

Wer das weiß, kann sich viel Ärger und Geld sparen. Wird bei einer Rohrnetzüberprüfung des Gasnetzes festgestellt, dass eine Leitung überbaut worden ist, muss der Schuppen entfernt, die Leitung umverlegt oder – wenn technisch möglich – nachträglich in einem Mantelrohr verlegt werden. Die entstehenden Kosten muss in voller Höhe der Grundstückseigentümer tragen.

Leitungsauskunft bei den Stadtwerken hilft weiter

Wollt Ihr Baumaßnahmen in unserem Versorgungsgebiet durchführen? Dann holt Euch rechtzeitig vor Baubeginn eine Leitungsauskunft bei uns ein. Nur so können Beschädigungen und Unfälle vermieden werden. Das Antragsformular für Leitungsauskünfte findet sich auf unserer Webseite unter folgendem Link:

Fragen richtet ihr bitte an unser Technisches Büro unter der Nummer 03693 484-500 oder per E-Mail an technik@stadtwerke-meiningen.de.

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