Die Preise für Energie sind im Jahr 2022 stark gestiegen. Um den Preisentwicklungen entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmenpakete beschlossen.
Unter anderem wurden Gas- und Fernwärmekunden über eine kurzfristige Unterstützung im Dezember 2022 entlastet: Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG), auch kurz “Soforthilfe” genannt, müssen berechtigte Gas- und Wärmeverbraucher für den Monat Dezember 2022 keinen Abschlag zahlen. Für jeden Kunden wird ein sogenannter Entlastungsbetrag ermittelt, den wir jedem Kundenkonto gutschreiben. Der genaue Betrag kann auf der nächsten Jahresverbrauchabrechnung eingesehen werden.
Zudem werden Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen ab März 2023 durch die sogenannten “Energiepreisbremsen” für Gas, Wärme und Strom entlastet. Mit den Preisbremsen erhalten Verbraucher unter gewissen Umständen einen Rabatt auf ihre Energiepreise. Das gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.
Wie genau funktionieren Soforthilfe und Preisbremse? Das erklären wir euch in folgendem Video:
Weitere Informationen, Hinweise und Rechenbeispiele zur Umsetzung von Soforthilfe und Preisbremsen findet ihr auch auf unserer Website und hier auf unserem Blog.