Nachhaltiger Strom vom eigenen Balkon

Balkonkraftwerke sind Mini-PV-Anlagen, mit denen fast jeder Strom generieren kann. Vor der Inbetriebnahme gibt es jedoch einige Dinge zu beachten.
Foto: Robert Poorten / Adobe Stock
Unser Autor

Carsten

Balling

Experte für Netzentwicklung / Fernwärme

Hinweis der Redaktion:
Seit Mitte Mai 2024 gilt für Balkonkraftwerke eine Einspeisegrenze von 800 Watt. Das aktualisierte Anmeldeformular für diese steckerfertigen PV-Ablagen ist auf unserer Netzseite zu finden.

Balkonkraftwerke sind derzeit in vieler Munde, um einen persönlichen Anteil zur Energiewende beizutragen und selbst Strom generieren zu können. Jede nachhaltig erzeugte Kilowattstunde Strom ist ein Gewinn für Klima, Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Vor der Installation und Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes gibt es jedoch einige Dinge, die beachtet werden müssen, um Störungen oder Beeinträchtigungen im eigenen Haushalt oder gar für das Stromnetz zu vermeiden.

Balkonkraftwerke unterscheiden sich in ihrer Funktion nicht von „großen“ PV-Anlagen. Sie nutzen den sogenannten photovoltaischen Effekt und erzeugen mit Hilfe der Sonneneinstrahlung elektrische Gleichspannung in der Solarzelle. Über einen integrierten Wechselrichter wird die elektrische Energie für das vorhandene Stromnetz nutzbar gemacht. Der erzeugte regenerative Strom kann in erster Linie den Grundbedarf an Energie in einer Wohnung oder einem Gebäude senken oder zu Teilen sogar abdecken. Mit dem eigenerzeugten Strom können insbesondere Geräte versorgt werden, die nahezu pausenlos in Betrieb sind, wie Kühlschränke, Gefriertruhen, Aquarien oder dauerhafte Beleuchtungen.

Der Unterschied zu einer großen PV-Anlage besteht darin, dass ein Balkonkraftwerk auch durch einen Laien ohne größere Vorkenntnisse installiert werden kann. Allerdings ist wichtig zu beachten: Die Abnahme des Minikraftwerks und die Installation einer entsprechenden Steckdose muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

Für wen eignet sich ein Balkonkraftwerk?

Nicht jeder hat die Möglichkeiten eine große PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach zu installieren. Die Mini-Kraftwerke kommen auch für Mieterinnen und Mieter von Wohnungen in Betracht und können bei vergleichsweise moderaten Kosten auf Balkonen, optimalerweise mit Süd-Ausrichtung, installiert werden.

Naturgemäß liefert eine PV-Anlage vor allem in der Mittagszeit bei stärkster Sonneneinstrahlung den meisten Strom. Daran sollte man auch den eigenen Stromverbrauch im Haushalt ausrichten und beispielsweise die Waschmaschine gegen Mittag einschalten. Wichtig zu wissen ist, dass der Strom nur im Moment der Erzeugung verbraucht werden kann. Nicht genutzter oder überschüssiger Strom wird weder gespeichert noch vergütet. Da überschüssiger Strom jedoch in das Netz eingespeist wird, braucht es eine Anmeldung beim Netzbetreiber.

Funktionsweise eines Balkonkraftwerks; Grafik: VDE DKE

Technische Voraussetzungen für den Betrieb eines Mini-Kraftwerks

Die maximale Leistung eines Balkonkraftwerks liegt bei 600 Watt und wird in der Regel über den Wechselrichter begrenzt. So kann es bei einer ungünstigen Ausrichtung der Anlage nötig sein, zwei oder drei PV-Paneele zu installieren um auf eine Leistung von 600 Watt zu kommen. Den Wert von 600 Watt darf die Wechseleinrichtung jedoch nicht überschreiten.

Eventuell ist nach der Installation des Balkonkraftwerkes und der Abnahme durch eine Elektrofachkraft ein Zählerwechsel nötig. Da der von einem Balkonkraftwerk erzeugte Strom nicht durch den Netzbetreiber vergütet oder gezählt wird, ist es wichtig, dass ein entsprechender Zähler mit Rücklaufsperre bereits montiert ist bzw. noch montiert wird. Der Austausch des Zählers durch uns als Netzbetreiber verursacht bei Euch als Kundinnen und Kunden keine zusätzlichen Kosten.

Wir empfehlen zwingend die Installation einer sogenannten „Wielandsteckdose“, dabei handelt es sich um eine spezielle Schutzsteckdose zur Absicherung. Diese sind verpolungssicher, das bedeutet, dass Phase und Neutralleiter nicht vertauscht werden können. Der Stecker des Balkonkraftwerkes wird somit immer „richtig herum“ eingesteckt. Eine haushaltsübliche Schuko Steckdose kann dies nicht gewährleisten.

Ist man selbst der Eigentürmer oder Eigentümerin eines Hauses oder einer Wohnung, bedarf es der Netzanmeldung bei uns, da der Betrieb eines solchen Minikraftwerks anzeigepflichtig ist. Darüber hinaus muss die Abnahme durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

Als Mieterin oder Mieter einer Wohnung muss man jedoch zusätzlich und noch vor der Installation unbedingt mit dem Vermieter oder der Vermieterin Rücksprache halten. Das Anbringen eines Balkonkraftwerks stellt nämlich einen zustimmungspflichtigen Eingriff in die Gebäudefassade dar. Bei mehreren Balkonkraftwerken in einer Großwohnanlage könnte zudem eine Überlastung der Gebäudeinstallation drohen. Außerdem stellt die Installation der sogenannten “Wielandsteckdose” einen Eingriff in die elektrische Anlage des Gebäudes dar und muss daher zwingend mit dem Vermieter oder der Vermieterin im Vorfeld geklärt werden.

Braucht es eine Anmeldung beim Netzbetreiber?

Von unserer Seite: Ein klares Ja! Wir als Netzbetreiber haben die Aufgabe, die Netzstabilität in und um Meiningen sicherzustellen. Eine einzelne Anlage mit 600 Watt hat darauf keinen großen Einfluss. Betrachtet man jedoch die mögliche Vielzahl an Balkonkraftwerken in unserem Netzgebiet, so ergeben sich Lasten, welche die Netzstabilität auf Dauer gefährden könnten, sollten wir als Netzbetreiber hierüber keine Kenntnis haben. Darüber hinaus benötigen wir die Prognose der großen wie auch der kleinen selbsterzeugten Strommengen in unseren Stromeinkauf. Denn je besser unsere Kenntnis über alle Stromerzeuger in unserem Netzgebiet ist, desto weniger Strom müssen wir über den eigentlichen Bedarf hinaus einkaufen, was letztlich allen Kunden zugutekommt.

Balkonkraftwerke unterliegen einen vereinfachten Anmeldeprozess und können bei uns als sogenannte steckerfertige Erzeugungsanlage ganz einfach angemeldet werden: Auf unserer Webseite haben wir ein Antragsformular hinterlegt, das ausgefüllt und per Post oder per E-Mail an uns zurückgesendet werden kann. Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister muss zusätzlich durch den Nutzer des Balkonkraftwerks erfolgen.

Alle Infos für Einspeiser, Häusle-Bauer & Co.

Für alle, die eine Erzeugungsanlage wie ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage planen, gibt es auf der Stadtwerke-Webseite unter Netzbetrieb eine eigene Rubrik. Hier haben wir für Euch alle Informationen und Formulare zusammengestellt.

Wollt Ihr Baumaßnahmen in unserem Versorgungsgebiet durchführen? Dann holt Euch einfach rechtzeitig vor Baubeginn eine Leitungsauskunft bei uns ein. Die Kontaktdaten und alle Formulare für den Anschluss an unser Strom-, Gas-, Fernwärme- sowie Wassernetz findet Ihr ebenfalls unter der Rubrik Netzbetrieb.

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