Nachgefragt: Unser Kundenservice antwortet

Servicezeiten, Umzug, Zählerablesung: Unser Kundenservice beantwortet drei häufige Fragen.
Foto: Stadtwerke Meiningen
Unsere Autorin

Anne

Hempel

Expertin für aktuelle Projekte

Oftmals haben die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Meiningen ähnliche Anliegen. Unser Kundenservice beantwortet drei häufig gestellte Fragen:

Warum wurden die Servicezeiten verkürzt?

Wir reagieren damit auf den Wandel in der Kundenkommunikation. Immer weniger Besucher kommen persönlich bei uns im Kundenzentrum vorbei. Anfragen per E-Mail, Telefon und über unser Online-Kundenportal nehmen dagegen deutlich zu. Mit den neuen Servicezeiten schaffen wir bewusst Zeiträume, um diese digitalen Anfragen schneller bearbeiten zu können. Unsere bisherigen Erfahrungen mit den geänderten Öffnungszeiten: Wir sind telefonisch besser erreichbar und können digitale Anfragen zeitnah beantworten.

DIESE ÖFFNUNGSZEITEN GELTEN SEIT 1. JUNI:
Montag 9:00–12:00 Uhr
Dienstag 9:00–12:00 Uhr, 13:00–15:30 Uhr
Mittwoch 9:00–12:00 Uhr, 13:00–15:30 Uhr
Donnerstag 9:00–12:00 Uhr, 13:00–17:30 Uhr
Freitag 9:00–12:00 Uhr
Unser Online-Kundenportal ist rund um die Uhr erreichbar: www.stadtwerke-meiningen.de/kundenportal

Was muss ich mitteilen, wenn ich umziehe?

Bei einem Umzug ist es erforderlich, dass Sie Ihre bisherige Verbrauchsstelle bei uns abmelden. Eine vorherige Kündigung des Liefervertrages ist nicht notwendig. Bitte teilen Sie uns bei Auszug innerhalb eines Monats nach Übergabe die betreffenden Zählernummern, die Zählerstände bei Auszug, das Datum des Auszugs und Ihre neue Anschrift mit. Diese Daten benötigen wir für die korrekte Abrechnung des Verbrauchs. Für die Anmeldung einer neuen Abnahmestelle benötigen wir ebenfalls die Zählernummern, den Zählerstand bei Einzug, das Datum des Lieferbeginns und gegebenenfalls eine
abweichende Rechnungsanschrift. Bitte melden Sie uns auch Ihren Einzug innerhalb von vier Wochen. Für An-, Ab- und Ummeldungen nutzen Sie am besten unser Kundenportal. Wenn Sie sich anmelden, können Sie hier direkt den für Sie günstigsten Tarif abschließen.

Warum müssen auch digitale Zähler jedes Jahr abgelesen werden?

Knapp 40 Prozent der Stromzähler in unserem Netzgebiet sind digitale Messeinrichtungen. Sie haben zwar ein digitales Zählwerk, aber keine Kommunikationsverbindung zu uns. Deshalb ist eine Fernauslesung nicht möglich und wir müssen sie vor Ort ablesen. In diesem Jahr starten wir wieder im November mit der jährlichen Turnusablesung aller Zählwerke. Gerne können Sie uns bei der Erfassung der Zählerstände unterstützen und uns diese zum Jahresende über das Kundenportal, per E-Mail oder Post zukommen lassen. Je näher der Ablesezeitpunkt am 31.12. eines Jahres liegt, desto genauer ist Ihre Abrechnung

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