Jährliche Zählerablesung startet am 25. November

Für die Jahresrechnung 2022 werden ab 25. November 2022 turnusmäßig die Zähler in den Netzgebieten der Stadtwerke Meiningen abgelesen.
Foto: Stadtwerke Meiningen
Unser Autor

Stefan

Lemuth

Experte für Zählerwesen

Für die Jahresrechnung 2022 werden ab 25. November turnusmäßig die Zähler in den Netzgebieten der Stadtwerke Meiningen abgelesen. Die erfassten Zählerstände bilden die maßgebliche Grundlage für eine möglichst exakte Erstellung der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2022. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber lesen wir als Stadtwerke Meiningen die Zähler aller Haushalte und Unternehmen ab – unabhängig davon, welcher Energieversorger als Lieferant gewählt wurde.

Betroffen sind folgende Zähler in unseren Netzgebieten:

Im Stadtgebiet Meiningen werden Strom-, Gas-, Fernwärme und Wasserzähler abgelesen

Im Ortsteil Herpf werden Strom- und Gaszähler abgelesen

In den Orten Utendorf, Christes, Kühndorf und Schwarza werden ausschließlich Stromzähler abgelesen

Wir bitten um Unterstützung, unseren Beschäftigten bzw. Beauftragten den Zutritt zu den Zählwerken zu ermöglichen. Die Ableserinnen und Ableser können sich stets mittels eines Ableseausweises in Verbindung mit dem Personalausweis ausweisen und nehmen ausschließlich ihren Ableseauftrag wahr. Es erfolgen dabei weder Tarifberatungen noch sind Vertragsabschlüsse möglich. Sofern niemand vor Ort angetroffen wird, hinterlässt die Ableserin bzw. der Ableser eine Ablesekarte mit der Bitte um Selbstablesung.

Selbst Zählerstände melden

Die Zählerstände sollen zeitnah zum Jahreswechsel eingehen und können ganz einfach und bequem über unser Kundenportal erfolgen. Hier geht es direkt zur Eingabemaske: www.stadtwerke-meiningen.de/ablesung

Auch per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke-meiningen.de oder per Post können die Ablesedaten übermittelt werden. Alternativ ist die persönliche Abgabe der Zählerkarten im Kundenzentrum möglich. Wir bitten um Verständnis, dass es dabei unter Umständen zu Wartezeiten kommen kann.

Bitte beachten Sie, dass trotz der Eigenablesung eine vor Ort-Ablesung durch unsere beauftragten Ableserinnen und Ableser stattfinden kann.

Bis spätestens 20. Januar 2023 sollen alle Zählerstände erfasst sein. Liegen bis dahin keine Zählerstände vor, sind wir berechtigt diese zum Stichtag 31.12.2022 auf Basis der Verbrauchsprognose bzw. des Vorjahresverbrauchs zu schätzen.

Zählerablesen leicht gemacht

Um das Ablesen zu erleichtern, haben wir wichtige Hinweise in einem Merkblatt zusammengetragen.

Bei Fragen zur Ablesung steht unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

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