Stromvertrag rückwirkend kündigen oder anmelden? Ab dem 6. Juni nicht mehr möglich!
Am 6. Juni 2025 tritt deutschlandweit eine wichtige Änderung für Energiekunden in Kraft: Der Lieferantenwechsel darf nur noch höchstens 24 Stunden dauern. Das betrifft den technischen Vorgang – die bestehenden individuellen Kündigungsfristen gemäß dem jeweiligen Vertrag zwischen Kunde und Energieversorger bleiben unverändert. Wichtig für alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Meiningen: Rückwirkende Ab- und Anmeldung […]
Stromvertrag rückwirkend kündigen oder anmelden? Ab dem 6. Juni nicht mehr möglich! Read More »